Unsere Unternehmensgrundsätze

Im Allgemeinen


Seit Gründung des Unternehmens im Jahre 1996 verfolgt Fidexperta als Unternehmen das Ziel, eine auf vernünftigen menschlichen Werten und Prinzipien aufgebaute Geschäftstätigkeit zu verfolgen. Unter der Bezeichnung "Global Compact" ist eine Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen (UNO) und der weltweiten Privatwirtschaft lanciert worden.

Angesichts des wachsenden öffentlichen Interesses daran, dass Unternehmen ihre soziale Verantwortung wahrnehmen, teilen wir diese Prinzipien nicht nur mit unseren Mitarbeitern, sondern auch mit jeder anderen Person, welche die Grundsätze unserer Unternehmensführung verstehen möchte. Als Geschäftsführer fühle ich mich verpflichtet sicherzustellen, dass unser Unternehmen im Einklang mit diesen grundlegenden Prinzipien geführt wird und empfehle sie allen unseren Mitarbeitern.

Fidexperta hat sich in allen Ländern unter Beachtung der nationalen Gesetzgebungen, des kulturellen Umfeldes und der religiösen Gepflogenheiten zu den folgenden Unternehmensgrundsätzen verpflichtet:

  • Die geschäftlichen Ziele von Fidexperta, ihres Managements und ihrer Mitarbeiter auf allen Ebenen liegen in der Erbringung Vermarktung von Treuhand-Dienstleistungen des Unternehmens. Dies soll in einer Weise geschehen, dass für die Aktionäre, die Mitarbeiter, die Mandanten, die Geschäftspartner und die Volkswirtschaften, in denen Fidexperta tätig ist, ein nachhaltiger Wert geschaffen wird;

  • Wir streben nicht nach kurzfristigem Gewinn zu Lasten einer erfolgreichen langfristigen Geschäftsentwicklung, anerkennt jedoch die Notwendigkeit, jedes Jahr einen gesunden Gewinn erwirtschaften zu müssen, um damit die Unterstützung des Unternehmens durch die Aktionäre und Finanzmärkte sicherzustellen und Investitionen zu finanzieren;

  • Fidexperta anerkennt, dass ihre Mandanten ein ernstes und legitimes Interesse am Verhalten sowie an den Überzeugungen und Handlungen des Unternehmens haben, das hinter den Marken steht, in die sie ihr Vertrauen setzen. Fidexperta ist sich bewusst, dass ihr Unternehmen ohne ihre Mandanten nicht existieren würde;

  • Wir sind der Überzeugung, dass Gesetze im Allgemeinen die effektivste Methode zur Sicherstellung ethisch korrekten Verhaltens sind, auch wenn auf manchen Gebieten eine zusätzliche Anleitung für das Personal in Form von freiwilligen Unternehmensgrundsätzen dazu beitren kann, dass in der gesamten Organisation nach den höchsten Standards gehandelt wird;

  • Fidexperta ist sich der Tatsache bewusst, dass der Erfolg eines Unternehmens ein Spiegelbild der Professionalität, des Verhaltens und des Verantwortungsbewusstseins seines Manements und seiner Mitarbeiter ist. Die Auswahl der richtigen Mitarbeiter, ihre ständige Weiterbildung und Entwicklung sind daher von zentraler Bedeutung.

Im Speziellen


Unter Corporate Corporate ist die Gesamtheit der auf das Gesellschafts-Interesse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.

Fidexperta respektiert die Gesetze der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist; stellt sicher, dass in der gesamten Organisation entsprechend den höchsten Verhaltensstandards gehandelt wird, indem die Unternehmensgrundsätze in verantwortlicher Weise eingehalten werden, welche die Aktivitäten und Beziehungen des Unternehmens weltweit und in jedem Geschäftsbereich leiten. Fidexperta ist sich der Tatsache bewusst, dass die zunehmende Globalisierung zu einer ständig wachsenden Anzahl internationaler Empfehlungen führt. Obwohl diese Empfehlungen prinzipiell an Regierungen gerichtet sind, beeinflussen sie zwangsläufig die Geschäftspraktiken. Fidexperta trägt solchen Empfehlungen in ihren Richtlinien Rechnung; schliesst sich generell den Verpflichtungen und Empfehlungen zur freiwilligen Selbstregulierung an, die von den zuständigen Branchenorganisationen erlassen werden, vorausgesetzt, diese Verpflichtungen und Empfehlungen sind in Rücksprache mit den betroffenen Parteien entwickelt worden. Dazu zählen unter anderem die Charta für eine nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC Business Charter for Sustainable Development, 1991) sowie die OECD-Prinzipien der Corporate Governance (Principles of Corporate Governance, 1999).
Die Grundsätze (Prinzipien) umfassen vier Bereiche:

  • I. Die Rechte und Verantwortungen der Aktionäre

  • II. Die Gleichbehandlung aller Aktionäre

  • III. Die Aufgaben und Verantwortungen des Verwaltungsrates

  • IV. Veröffentlichungen und Transparenz und beruhen auf Schweizer Gesetzgebung, da die Fidexperta ihren Sitz in der Schweiz hat (Au-Waedenswil), sowie auf den Statuten der Fidexperta.

I. Die Rechte und Verantwortungen der Aktionäre

Die Rechte der Aktionäre sind gesetzlich geschützt, sowohl durch die Statuten als auch durch die Prinzipien der Corporate Governance, welche ebenfalls zu einer nachhaltigen Entwicklung der Fidexperta beitren sollen. Zu den wesentlichen Rechten und Verantwortungen der Aktionäre der Fidexperta gehören das Recht auf:

  • sichere Methoden zur Eintrung ins Aktienregister;

  • rechtzeitigen und regelmässigen Erhalt wichtiger Informationen über die Fidexperta ;

  • Teilnahme an den Generalversammlungen der Aktionäre und Ausübung des Stimmrechts, entweder persönlich oder in Abwesenheit (Vollmacht) unter Berücksichtigung der Statuten der Fidexperta ;

  • Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung der Fidexperta ;

  • Genehmigung der Konzernrechnung;

  • Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung;

  • Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der Fidexperta , insbesondere Festsetzung des Dividendenbetres;

  • Wahl und Entlassung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Revisoren der Jahresrechnung und der Konzernrechnung;

  • Festsetzung und Änderung der Statuten;

  • Beschlussfassung über die Gegenstände, welche der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind;

  • Teilnahme an Entscheidungen anlässlich ausserordentlicher Generalversammlungen;

  • rechtzeitige Bekanntgabe des Datums, des Ortes sowie der Tesordnung der Generalversammlungen;

  • Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes sowie Stellen von Fren anlässlich der Generalversammlungen, dies statutengemäss; die Fren haben sich vernünftigerweise auf die geschäftlichen Aktivitäten zu limitieren. Jeder Aktionär der Fidexperta hat die Möglichkeit, bei Verletzung seiner Rechte gemäss Schweizerischem Gesetz einen Anspruch auf angemessene Entschädigung zu erhalten.

II. Die Gleichbehandlung aller Aktionäre

Das Stimmrecht der Fidexperta richtet sich nach dem Grundsatz «eine Aktie eine Stimme». Was die Stimmrechte anbelangt, sind diese auf [3%] begrenzt (eigene Aktien besitzen kein Stimmrecht). Jeder Aktionär der Fidexperta kann sich über das Stimmrecht informieren. Jegliche Änderungen des Stimmrechts werden den Aktionären zur Abstimmung unterbreitet. Ablauf und Verfahren Ablauf und Verfahren der Generalversammlung der Aktionäre berücksichtigen die Gleichbehandlung aller Aktionäre. Die Verfahrensweise der Fidexperta ermöglicht dem Aktionär eine einfache Stimmabgabe. Transaktionen Insider-Handel ist unterst; ein spezieller Kalender terminiert die erlaubten Börsengeschäfte.


III. Die Aufgaben und Verantwortungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat sichert die strategische Leitung der Fidexperta und garantiert eine wirksame Kontrolle der Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat ist den Aktionären gegenüber verantwortlich. Um ihren Aufgaben und Verantwortungen gerecht werden zu können, erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates exakte, sachliche und rechtzeitige Informationen, und können diese auch verlangen. Sie handeln in voller Kenntnis dieser Informationen, nach bestem Wissen und Gewissen, mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen der Fidexperta . Unter ähnlichen Voraussetzungen sichern die Mitglieder des Verwaltungsrates den Aktionären die Gleichbehandlung zu. Der Verwaltungsrat hat folgende, unübertrbare und nicht abtretbare Aufgaben:

  • die Oberleitung der Fidexperta und die Erteilung der nötigen Weisungen;

  • die Festlegung der Organisation;

  • die Diskussion und Genehmigung der Strategie;

  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;

  • die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen und die Gewährung von Unterschriften an vertretungsbefugte Personen;

  • die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, wobei speziell die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen sicherzustellen ist;

  • die Beurteilung der Mitglieder der Konzernleitung;

  • die gesetzmässige Vorbereitung des Geschäftsberichtes;

  • die Vorbereitung der Generalversammlungen und die Durchführung der Beschlüsse;

  • die Benachrichtigung des Richters im Fall der Überschuldung.

IV. Veröffentlichungen und Transparenz

Es ist das Bestreben der Fidexperta , den Aktionären rechtzeitig und konsequent Zugang zu sachlichen, aktuellen und regelmässigen Informationen zu gewähren. Diese Informationen sollen den Aktionären sowie potenziellen Investoren die Möglichkeit geben, sich über die Aktien der Fidexperta ein sachkundiges Urteil zu bilden. Fidexperta verfolgt eine transparente Informationspolitik. Diese Politik wird nur dann geändert, wenn es notwendig ist, die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche oder rechtliche Stellung des Unternehmens zu schützen. Fidexperta erfüllt alle gesetzlichen und reglementarischen Bedingungen dort, wo ihre Aktien kotiert sind. Fidexperta wird alle diesbezüglichen Änderungen überwachen und, wenn immer möglich, an Diskussionen teilnehmen, welche solchen Änderungen an Gesetzgebung und Kotierungsreglementen vorausgehen. Fidexperta kommt ihrer Verpflichtung nach, Informationen, die kursrelevant sind, der Öffentlichkeit unter Wahrung der Gleichbehandlung zugänglich zu machen; selbständige, von den Aktionären gewählte Revisoren überprüfen die Jahresrechnung, um eine externe und objektive Beurteilung über deren Vorbereitung und Darstellung zu ermöglichen.

Es ist die Rolle des Präsidenten, die Führungsstruktur der Fidexperta sowie die Beziehungen zu den Aktionären zu überwachen und insbesondere ihre Interessen zu wahren. Der Verwaltungsrat besteht aus «nichtexekutiven» Mitgliedern, welche die Geschäftsführung der Fidexperta dem Delegierten des Verwaltungsrates übertren, welcher ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates ist. Der Verwaltungsrat überträgt ebenso besondere Aufgaben / Verantwortungen an Ausschüsse. Verwaltungsratsmitglieder und Mitglieder der Konzernleitung informieren öffentlich über jedes persönliche Interesse an einer für die Geschäfte der Fidexperta massgeblichen Transaktion.